Stellungnahme zur Vorgartensatzung


Die FWG Fraktion hat in der fortlaufenden Beratung erhebliche Zweifel an der Vorgelegten Fassung der Vorgartensatzung vorgetragen. Die zum jetzigen Zeitpunkt in der Gemeinde veröffentlichten Vorgartensatzung von 1999 zuletzt geändert 2008 ist defacto ungültig und sollte dringend durch den vorliegenden Entwurf ersetzt werden. Es bleibt daher festzustellen, dass die Gemeinde eine, seit nunmehr fünf Jahren ungültige Vorgartensatzung hat. Dieser Mangel ist abzustellen.


Es sind vermehrt Vorgärten in der Gemeinde entstanden, die Probleme in ihrem Aufbau aufzeigen. Stein des Anstoßes sind, entstandene Schottergärten, zu große versigelte Flächen und Einfriedungen durch ökologisch unsinnige, sowie ästhetisch abzulehnende Zaunanlagen.
Dieses würde jetzt durch die neue Vorgartensatzung, für alle Grundstücksbesitzer und Bau interessierte genau geregelt. 
Hinsichtlich der durch die Gemeinde zum 01.01.2024 in Aussicht gestellten Änderung der Landesbauordnung, ist es zwingend nötig, dass diese Satzung dann umgehend geprüft und ggf. angepasst wird, um eine erneute Rechtsunsicherheit nicht noch einmal aufkommen zu lassen.  


Wir sind uns darüber im Klaren, dass die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis heute entstandenen, zu bis 100 % versiegelten Vorgärten und unökologischen Zaunanlagen im öffentlichen Bereich weiter Bestand haben werden. Sie sind in einer Zeit entstanden, in der eine rechtsungültige Vorgartensatzung vorlag. Um diese im aufgezeigten Zeitraum entstandenen Bausünden zu verändern, setzt wir vielmehr auf mehr Aufklärung und Information an die Betroffenen um hier Abhilfe zu schaffen.
Auch einen Wettbewerb mit dem Thema: „Vorher -  Nachher" - Versiegelte Flächen entsiegeln,  würden wir gerne unterstützen.


Des Weiteren ist es zwingend notwendig, die neue Vorgartensatzung in die Weiter Bauleitplanung der Gemeinde fest mit aufzunehmen.
Da es sich hierbei um eine Kontrolle der Bauordnung handelt, sollte die Kontrolle der Durchsetzung dieser Satzung der Bauabteilung der Gemeinde zugeordnet werden. Es ist mit den neuen Erfahrungswerten auch darüber nachzudenken hier mit einem Mini-Job die Abteilung zu unterstützen. Eine Informationsweitergabe an alle Landschaftsgärtner in der Gemeinde halten wir für einen sehr wichtigen Baustein, weil sie in Ihrem Aufgabenspektrum die Gestaltung und die Errichtung vom Vorgärten haben.


Wir haben uns sehr viele Vorgärten in der Gemeinde angeschaut und Gespräche mit den Besitzern geführt. Dennoch sind wir uns darüber im Klaren, dass durch die vorliegende Satzung die Entscheidungsfreiheit der Grundstückseigentümer nicht unerheblich eingegrenzt wird. Dies geschieht aber vor dem Hintergrund des Klima- und Umweltschutzes, um weiterhin eine grüne / lichtdurchlässige Zaungestaltung beizubehalten, wie sie vielerorts in der Gemeinde vorzufinden ist. 
Sichtbare Abschottung fördert keine gute Nachbarschaft.


Wir unterstützen daher den Antrag der Gruppe des NKN und den vorgestellten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Vorgartensatzung in der Gemeinde.