Stellungnahme zu TOP 14 vom Rat am 14.02.2022 zum Thema Regenrückhaltebecken

Stellungnahme zu TOP 14 vom Rat am 14.02.2022
Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 20.12.2021 durch den Bürgermeisters Christian Thegelkamp
Noch einmal vorweg: Regenrückhaltebecken sind keine Teiche und schon gar keine Biotope, sondern Abwassertechnische Anlagen und so sind sie auch mit klar erkennbaren Schildern an den Zäunen gekennzeichnet. Weiterhin liegt der Gemeinde Wadersloh ein Rechtsanwaltliches Gutachten vom 04.08.2021 zu dieser Thematik vor, das konkrete Ausführungen zur Sicherung der einzelnen Regenrückhaltebecken enthält. 
In der Ratssitzung am 20.12.2021 erfolgte die Beschlussfassung zur Sicherung von 16 Regenrückhaltebecken in der Gemeinde Wadersloh. 
Bei 6 Regenrückhaltebecken wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung in geheimer Abstimmung (auf Wunsch der CDU, da so ein Antrag auf namentliche Abstimmung durch die FWG verhindert wurde) abgelehnt. Somit sollen diese 6 Regenrückhaltebecken nicht entsprechend den im Gutachten gemachten Empfehlungen abgesichert werden.
Es handelt sich um folgende Regenrückhaltebecken:
* Regenrückhaltebecken Karl-Arnold-Straße
* Regenrückhaltebecken Im Buschkamp
* Regenrückhaltebecken Westkampstraße
* Regenrückhaltebecken Entruper Weg
* Regenrückhaltebecken Eichenallee
* Regenrückhaltebecken Berkenweg
Die im Rat gefassten Beschlüsse zu den 6 Regenrückhaltebecken wurden in der Ratssitzung am 14.02.2022 vom Bürgermeister offiziell beanstandet. Dem Rat wurde hier noch einmal Gelegenheit gegeben, über die gefassten Beschlüsse zu beraten und sie ggf. aufzuheben.
Diesmal wurde von Seiten der CDU auf eine geheime Abstimmung verzichtet und es war somit für jeden ersichtlich, dass die CDU für die Beibehaltung der gefassten Ratsbeschlüsse gestimmt hat.
Der Bürgermeister kann nun die von ihm beanstandeten Ratsbeschlüsse zur weiteren Prüfung an den Landrat (CDU) weiterleiten. Wir sind gespannt auf das Ergebnis und hoffen natürlich, dass wir das Thema Regenrückhaltebecken irgendwann im Sinne des vorliegenden Gutachtens abschließen können.