Stellungnahme der FWG im Rat zu Photovoltaikanlagen

Stellungnahme der FWG im Rat am 27.02.2023


Kriterien für Vorhaben zur Errichtung von PV-Anlagen auf Flächen im Außenbereich (Freiflächen-PV und Agri-PV)


Die FWG-Fraktion teilt die Einschätzung der Verwaltung, dass es notwendig ist, sich neben der Windenergie auch auf andere Energiequellen wie der Solarenergie auszurichten. Die derzeitige Energiekrise hat deutlich gemacht, in welche Abhängigkeit man sich begibt, wenn man den Fokus nur auf eine Energiequelle richtet. 


Daher begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich, dass in unserer Gemeinde auch die Errichtung von PV-Anlagen auf Flächen im Außenbereich (Freiflächen-PV und Agri-PV) ermöglicht und vorangetrieben werden soll. Dabei erachten wir es als äußerst sinnvoll und wichtig, dass bei einer zukünftigen Bauleitplanung solcher Projekte in der Gemeinde klar festgeschriebene Kriterien die Genehmigungsgrundlage bilden sollen. Den unserer Fraktion zur Beratung vorgelegten Kriterienkatalog haben wir eingehend beraten und können ihm in der jetzt vorgelegten Form zustimmen.


Unsere Forderung nach einem größeren Siedlungsabstand wird mit 300m entsprochen. Auch wurde der Abstand zwischen zwei Anlagen auf 400m erhöht. Die von uns geforderte Eingrenzung der Anlagen durch Hecken dient zum einen der Einschränkung von Lichtreflexion in deren Umgebung und zum anderen dazu sie besser in die Landschaft zu integrieren. Wichtig ist uns auch die Rückbauverpflichtung und Herstellung des Ursprungzustand schon nach einem Jahr nach Außerbetriebsetzung. Dies soll durch eine Bürgschaft nach Erteilung der Baugenehmigung bei der Gemeinde finanziell abgesichert werden. Damit werden Ruinen der Energiegewinnung in unserer Landschaft vermieden.


Mit Blick auf die Preisentwicklung auf dem Strommarkt ist die verpflichtende Abgabe von 0,3 Cent/kWh nach Anlagenaufschaltung an die Gemeinde ein Kompromiss mit dem wir leben können. Dies hilft mit, zukünftig den gemeindlichen Haushalt abzusichern. Das Geld sollte dabei vorrangig für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit eingesetzt werden. Agri-PV-Anlagen sollten Vorrang vor Freiflächen-PV-Anlagen haben.


Die Evaluation dieses Kriterienkataloges im Jahr 2027 halten wir für notwendig, um ggfs. noch einmal nach zu justieren zu können. Wir möchten noch anregen, dass seitens der Gemeinde ein Plan erstellt wird, auf dem mögliche Flächen für FF-PV-Anlagen und Agri-PV-Anlagen explizit ausgewiesen werden. Dies wäre im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde durchaus zu leisten. Es würde potentiellen Interessenten und Investoren eine bessere Einschätzung auf Realisierbarkeit ihrer geplanten Projekte in diesem Bereich ermöglichen.


Wir machen an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass Wadersloh im Rennen um die mögliche Errichtung solcher Anlagen z.Z. noch bei der Einstellung seiner Startblöcke ist, während in anderen Städten und Gemeinden in der Nachbarschaft schon die ersten Hürden überwunden worden sind. So wurden im November 2022 in Beckum zwei Anlagen bereits genehmigt. In Lippetal sind diese z.B. in Oestinghausen in konkreter Planung. Daher wünschen wir uns, dass das jetzt an den Tag gelegte Tempo bei der Erschließung dieser Energieform seitens der Gemeinde beibehalten wir. Es nützt der Gemeinde nichts, wenn bei uns zukünftig stets die Sonne scheint, wir dies aber nicht nutzen können, weil unsere Nachbarn etwas eher die Zeichen der Zeit erkannt haben und uns zuvor gekommen sind bei der Erschließung von Durchleitungsquoten im Netz und der Genehmigung und Errichtung von FF-PV-Anlagen. Mit Verabschiedung dieses Kriterienkatalogs macht unsere Gemeinde einen weiteren wichtigen Schritt zur Nutzung regenerativer Energien. Nun gilt es die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde anzugehen, um die Grundlage für die weitere Bauleitplanung zu schaffen. 


Packen wir es an, damit unseren bereits aktiven Investoren aus der Gemeinde nicht die Zeit davonläuft. Tragen wir dazu bei, dass Wadersloh klimaneutraler wird.