Antrag Treppe und Lifter für Lehrschwimmbecken


Antrag Hallenbad Treppe und Lifter


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,


Wir freuen uns sehr, dass das Hallenbad in Liesborn nach langer Renovierungszeit wieder eröffnet werden konnte und sind begeistert von der Ausstattung. Ebenso dass an eine großzügige Behindertentoilette inkl. Umkleide gedacht wurde. Eine köperlich eingeschränkte Person kann barrierefrei die Räumlichkeiten betreten, hat einen direkten Zugang zu den Umkleideräumen und kann in das Bad selbst auch nahezu ohne Probleme gelangen. Allerdings kann dieselbe Person nicht ohne weiteres in das Becken gelangen, denn es gibt im Schwimmbad nur die steilen Leitern, die einen Zugang zum Schwimmbecken ermöglichen. Auf Nachfrage, wie denn dann der Rollstuhlfahrer oder ein körperlich eingeschränkter Nutzer ins Wasser gelangen kann hieß es, dass man den Beckenboden auf null fahren könnte.

Das bedeutet aber, dass alle anderen Nutzer für diese Zeit das Becken verlassen müssen? In der Praxis ist dieses Verfahren nicht nutzbar und unseres Erachtens auch nicht wirklich zulässig. Muss ich mich als eingeschränkte/behinderte Person vorher anmelden oder aber sogar einen Termin zum Schwimmen machen?

Wir beantragen auf Grund dessen eine bewegliche Treppe (welche es auch vorher schon im Bad gab) und einen Treppenlifter im Bad zu installieren, dass hier auch jede Person der Gemeinde die Möglichkeit hat unser schönes Bad zu nutzen.

Was nutzen uns barrierefreie Umkleiden und Toiletten, wenn behinderte Personen nicht ins Becken kommen?


Mit freundlichem Gruß


FWG Fraktion Wadersloh

Heino Teckentrup