Der Ratsbeschluss vom 16.03.2026 bedeutet nicht, dass Windenergieanlagen gebaut werden. „Er ermöglicht lediglich die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, in dem Abstände, Lärm, Artenschutz, Alternativen und die Auswirkungen auf die Umgebung umfassend geprüft werden.“ Erst auf dieser Grundlage kann verantwortungsvoll entschieden werden.
Das Bürgerbegehren möchte verhindern, dass diese Prüfung überhaupt stattfindet. Damit sind wesentliche Risiken verbunden:
- Verlust kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten: Ein erfolgreicher Bürgerentscheid würde die Gemeinde langfristig daran hindern, in diesem Gebiet Bauleitplanung zu betreiben.
- Fehlende Faktenbasis: „Ohne Bauleitplanung gibt es keine Gutachten, keine Alternativprüfung und keine Bürgerbeteiligung im Verfahren.“
- Finanzielle Nachteile: Der Gemeinde entgingen laut Verwaltung über 20 Jahre mehr als 2,3 Mio. Euro.
- Kosten eines möglichen Bürgerentscheids: ca. 30.000–40.000 Euro.
Zudem ist wichtig: Die ausgewiesenen Flächen für Windenergie sind bereits weitgehend ausgereizt. Neue Anlagen können nur dort entstehen, wo ausreichend Wind vorhanden ist. Wenn wir diese Möglichkeiten nicht nutzen, werden es die Nachbarkommunen tun — die Energiewende macht an Gemeindegrenzen nicht halt.
Gleichzeitig steigt der Strombedarf deutlich: Wärmepumpen, Elektromobilität und der zunehmende Einsatz von KI erhöhen den Verbrauch massiv. Neue Kraftwerke, wie sie die Bundespolitik plant, benötigen trotz „Bau-Turbo“ viele Jahre und schaffen neue Abhängigkeiten.
Die FWG möchte prüfen – nicht bauen um jeden Preis. Nur ein ordentliches Bauleitplanverfahren ermöglicht es, Chancen und Risiken realistisch zu bewerten und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen.
Die FWG Wadersloh respektiert das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem geplanten Windenergievorhaben am Herzebrockweg in Wadersloh Bornefeld auseinandersetzen. Eine lebendige kommunale Demokratie lebt davon, dass Menschen sich einbringen und ihre Anliegen formulieren. Gleichzeitig ist es uns wichtig, die Sachlage objektiv darzustellen und auf die Risiken hinzuweisen, die mit dem vorliegenden Bürgerbegehren verbunden sind.
1. Die Bauleitplanung ist ein Prüfverfahren – kein Bauauftrag
Der Ratsbeschluss vom 16.03.2026 bedeutet nicht, dass Windenergieanlagen gebaut werden. Er bedeutet lediglich, dass die Gemeinde ein Bauleitplanverfahren einleitet, um zu prüfen:
- ob der Standort geeignet ist,
- welche Abstände zur Wohnbebauung erforderlich sind,
- welche Auswirkungen Lärm, Schattenwurf und Artenschutz haben,
- welche Alternativen bestehen,
- und ob ein Bau überhaupt genehmigungsfähig wäre.
Das Bürgerbegehren möchte verhindern, dass diese Prüfung überhaupt stattfindet. Damit wird ein Verfahren blockiert, das gerade dazu dient, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
2. Risiken des Bürgerbegehrens
a) Verlust des kommunalen Selbstbestimmungsrechts – und das langfristig
Wenn die Gemeinde kein eigenes Bauleitplanverfahren durchführt, verliert sie die Möglichkeit, selbst zu steuern, wie mit dem Thema Windenergie im betroffenen Gebiet umgegangen wird.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid würde die Gemeinde auf lange Zeit binden, in diesem Bereich keine Bauleitplanung einzuleiten. Das bedeutet:
- Die Gemeinde kann nicht mehr selbst entscheiden, wie sie mit zukünftigen Entwicklungen umgeht.
- Steuerungsmöglichkeiten gehen verloren, obwohl sich gesetzliche Rahmenbedingungen (z. B. Windflächenbedarfsgesetz NRW) weiterentwickeln.
- Entscheidungen könnten künftig durch übergeordnete Behörden getroffen werden, nicht durch den Rat vor Ort.
Damit würde das Bürgerbegehren kommunale Gestaltungsspielräume dauerhaft einschränken.
b) Fehlende Prüfung bedeutet fehlende Klarheit
Ohne Bauleitplanung gibt es:
- keine Lärmgutachten,
- keine Schattenwurfanalyse,
- keine Artenschutzprüfung,
- keine Alternativenprüfung,
- keine Bürgerbeteiligung im Verfahren.
Das Bürgerbegehren verhindert damit genau die Informationen, die für eine sachliche Entscheidung notwendig wären.
c) Finanzielle Risiken für die Gemeinde
Laut Kostenschätzung der Verwaltung entgehen der Gemeinde bei Erfolg des Bürgerbegehrens über 20 Jahre:
- 773.600 € Pacht,
- 1.568.280 € Kommunalvergütung,
- insgesamt 2.341.880 €.
Diese Mittel fehlen dann für Infrastruktur, Vereine, Feuerwehr, Schulen und andere
kommunale Aufgaben.
d) Rechtliche Unsicherheiten
Ein Bürgerbegehren, das ein gesetzlich vorgesehenes Prüfverfahren verhindern soll, kann rechtlich angreifbar sein. Es besteht das Risiko, dass es von der Kommunalaufsicht als unzulässig eingestuft wird.
3. Die Position der FWG: Wir wollen prüfen – nicht bauen um jeden Preis (???)
Die FWG steht für eine faktenbasierte, transparente und verantwortungsvolle Kommunalpolitik.
Unsere Haltung ist klar:
- Wir wollen keinen Bau um jeden Preis.
- Wir wollen keine Vorfestlegung zugunsten eines Investors.
- Wir wollen aber auch keine Blockade, die verhindert, dass wir überhaupt prüfen können.
- Wir wollen alle Fakten auf dem Tisch, bevor Entscheidungen getroffen werden.
- Wir wollen, dass die Gemeinde ihr Selbstbestimmungsrecht behält, statt Entscheidungen aus der Hand zu geben.
Nur ein ordentliches Bauleitplanverfahren ermöglicht es, Bürgerinteressen, Natur- und Artenschutz, Abstände, Lärm und Alternativen umfassend zu bewerten.
4. Unser Ziel: Die beste Lösung für Wadersloh
Die FWG setzt sich dafür ein, dass Entscheidungen auf Grundlage von Daten, Gutachten und transparenten Verfahren getroffen werden – nicht auf Basis von Vermutungen oder Befürchtungen.
Wir wollen:
- eine sachliche Prüfung,
- eine offene Diskussion,
- eine ehrliche Abwägung,
- und am Ende eine Lösung, die Wadersloh langfristig gerecht wird.
Das Bürgerbegehren verhindert diese Prüfung. Die FWG möchte sie ermöglichen.
