Stellungnahme der FWG zur Unterschutzstellung der Gebäude Lippstädter Straße in Liesborn



Stellungnahme der FWG zur Beschlussvorlage des Bürgermeisters hinsichtlich der Unterschutzstellung einer Hofanlage an der Lippstädter Straße 43 in Wadersloh, Ortsteil Liesborn


Die FWG-Fraktion unterstützt die Beschlussvorlage des Bürgermeisters in dieser Form. 
Sie entspricht unserer Ansicht, die wir schon zu Beginn der Beratung dieses Vorgangs am 15.11.2023 in diesem Ausschuss gemeinsam mit der SPD dargelegt hatten. Wir sehen die Schutzwürdigkeit des Haupthauses als gegeben an. Die Denkmaleigenschaften der neuerrichteten Nebengebäude der Hofanlage sieht die Mehrheit unserer Fraktion dagegen nicht. Sie haben für uns keine kulturhistorische Bedeutung im Sinne einer erweiterten Interpretation des am 13.04.2022 neugefassten Denkmalschutzgesetzes. Diese Interpretation der Verwaltung und der CDU-Fraktion zum neugefassten Denkmalschutzgesetz haben wir, wie jetzt auch der LWL, nie geteilt. Der LWL führt in seiner jetzigen Anhörung u.a. aus: „Die Anlage ist daher in keiner Weise geeignet, ein Bild von der Struktur des Münsterlandes in vergangenen Jahrhunderten zu vermitteln, sondern vermittelt vielmehr falsche Vorstellungen.“
Das Ziel, diese zusammengestellte Hofanlage als Gesamtarrangement unter Schutz zu stellen wird seitens der Verwaltung nun nicht mehr verfolgt. Nur unserer Hartnäckigkeit in dieser Sache ist es zu verdanken, dass wir unsere Gemeinde vor „eklatanten Fehleinschätzungen“ (LWL)  hinsichtlich der Denkmalwürdigkeit der Gebäude als Untere Denkmalbehörde bewahrt und deren falschen Entscheidungsabsichten immer wieder offen kritisiert haben. Unsere Forderung nach einer rechts-sicheren Klärung führte letztendlich zur Korrektur des Verfahrensfehlers, den LWL in der Sache anzuhören. Der LWL führt in seiner nun stattgefundenen Anhörung u.a. auch aus: „Wir warnen schon aus Gründen der verfassungsrechtlich gebotenen, allgemeinen Geleichbehandlung  gem. Art. 3 GG davor, das Denkmalschutzgesetz als Mittel zur Umgehung von Vorgaben der Landesbauordnung und des Baugesetzbuches heranzuziehen und zweckzuentfremden.“ 
Dank gilt dem Landrat, Herrn Dr. Olaf Gericke (CDU), der diese „Angelegenheit“ durch sein Veto gestoppt und zur weiteren Klärung beigetragen hat.
Wir sind stolz darauf, dass wir uns nicht, wie die Mehrheitsfraktion und Verwaltung, dazu haben missbrauchen lassen, baurechtliche Versäumnisse unter dem Mantel des Denkmalschutzes zu begraben zu wollen. Wir haben uns nicht publikumswirk-sam in öffentlichen Medien (WDR 2 Fernsehen) dazu einseitig geäußert. Wir wollten uns auf diese Weise nicht für die nächste Kommunalwahl in eine gute Position bringen. Gefälligkeitsdienste wird es mit uns unserer Gemeinde nicht geben.
Wir möchten an dieser Stelle jedoch betonen, dass es uns zu keinem Zeitpunkt um den Abriss der unrechtmäßig erstellten Gebäude gegangen ist. Uns lag es daran, zu verhindern, dass man aus dieser bewussten, eigenmächtigen Rechtsbeugung über den Denkmalschutz Bestandsschutz für illegale Bauten im Außenbereich erhält. Der Eigentümer als Antragsteller  ist nun gehalten, seine baurechtlichen Versäumnisse selbst zu klären um den Bestand und die Nutzung seiner Neubauten für die Zukunft zu sichern.