Antrag zur Bestellung von Inklusionsbeauftragten

Antrag zur Bestellung von Inklusionsbeauftragten


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzenden ,


Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen. Inklusion ist in Deutschland ein gesellschaftliches und politisches Ziel. Daher steht seit 1994 in unserem Grundgesetz: „niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.GG Artikel 3 Abs.3+.

Wir begrüßen sehr, dass die Inklusion aller Mitbürger in den letzten Jahren immer mehr gesehen wird und auch viele Ding bereits umgesetzt wurden. Leider haben wir dabei das Gefühl, dass Inklusion nur dann eine Rolle spielt, wenn es umgesetzt werden muss und nicht, weil wir es für wichtig ansehen.


Mit neuen Wohnprojekten auf der Rosenhöhe und an der Benteler Straße wird die Inklusion einen immer höheren Stellenwert in unserer Gemeinde und auch in unseren Beschlüssen einnehmen.

Viele Kommunen haben bereits Inklusionsbeauftragte und sind ein großes Stück weiter. Hier sehen wir noch sehr viel Gesprächs- und Aufklärungsbedarf in der Gemeinde Wadersloh. Und es geht nicht nur um Barrierefreiheit, es geht um eine ganzheitliche Gleichberechtigung in allen Bereichen (z.B. Vorhalten der unterschiedlichsten Wohnformen, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsmarkt) Es geht darum jedem die Möglichkeit zu bieten ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Hier sind wir in der Kommunalpolitik gefordert, diese Dinge in unseren Entscheidungen zu berücksichtigen und voran zu bringen.

Wir beantragen die Bestellung eines*r Inklusionsbeauftragte*n und eines*r Stellvertreter*in in beratender Funktion in allen Ausschüssen und Rat und als Ansprechpartner*in in unserer Gemeinde.


Mit freundlichen Grüßen

FWG Fraktion Wadersloh


Heino Teckentrup